Главная страница «Первого сентября»Главная страница журнала «Немецкий язык»Содержание №17/2007

Methodisches

Aufgaben zur Erweiterung des Wortschatzes

1 Ergänzen Sie das passende Präfix!

Ab|schrift, die; -, -en: das Abgeschriebene; Doppel, Kopie: beglaubigte -en von Zeugnissen und Bescheinigungen; eine A. von etw. anfertigen.

An|schrift, die; -, -en: [postamtliche] Angabe der Wohnung; Adresse: seine A. angeben.

Auf|schrift, die; -, -en: a) kurzer Text, der auf etw. zur Bezeichnung, als Hinweis o.ÿÄ. geschrieben ist: das Schild, der Ordner, die Flasche trägt die A.ÿ...; etw. mit einer A. versehen; eine goldgewirkte A.; b) (selten) Anschrift, Adresse: die A. des Briefes, Paketes war unleserlich.

In|schrift, die; -, -en [mhd. (md.) inscrift, LÜ von lat. inscriptio]: auf Stein, Metall, Holz o.ÿÄ. durch erhabene Herausarbeitung, durch Einritzen, Eingraben od. Ziselieren angebrachte Schrift: alte, lateinische, altindische -en; die verwitterte, goldene I. auf einem Grabstein, einem Denkmal; die I. in einer Höhle, über dem Eingang entziffern.

Nach|schrift, die; -, -en [2: LÜ von Postskriptum]: 1. etw. Nachgeschriebenes, schriftlich [in Stichworten] Wiedergegebenes. 2. vgl. Nachsatz: der Brief hatte noch eine N. (Abk.: NS). Nach|satz, der; -es, Nachsätze: 1. nachgetragene, einer [schriftlichen] Äußerung angehängte Bemerkung, Ergänzung: etw. beiläufig in einem N. erwähnen. 2. (Sprachw.) nachgestellter Satz; am Ende eines Satzgefüges stehender Satz.

Über|schrift, die; -, -en: etw., was zur Kennzeichnung des Inhalts über einem Text geschrieben steht: eine kurze, fett gedruckte Ü.; wie lautet die Ü. des Artikels?; unter der Ü. «Hinweise für Benutzer» finden Sie die Erklärung; Ü unter der Ü. der Sozialverträglichkeit Stellen abbauen.

Um|schrift, die; -, -en: 1. (Sprachw.) a) Lautschrift: phonetische U.; b) Transkription: die U. eines russischen Namens; einen chinesischen Text in U. wiedergeben. 2. umgeschriebener, umgearbeiteter Text. 3. kreisförmige Beschriftung entlang dem Rand, bes. bei Münzen.

Un|ter|schrift, die; -, -en: 1. zum Zeichen der Bestätigung, des Einverständnisses o.ÿÄ. eigenhändig unter ein Schriftstück, einen Text geschriebener Name: seine U. unter etw. setzen; eine U. leisten (nachdrücklich; unterschreiben); etw. durch seine U. beglaubigen; jmdm. etw. zur U. (zum Unterschreiben) vorlegen. 2. kurz für Bildunterschrift.

Vor|schrift, die; -, -en: Anweisung, deren Befolgung erwartet wird u. die ein bestimmtes Verhalten od. Handeln fordert: strenge, genaue, gesetzliche, religiöse, sittliche -en; etw. ist [die] V. (etw. ist vorgeschrieben); ich lasse mir von dir keine -en machen; die dienstlichen -en (Instruktionen) beachten, befolgen, verletzen; sich an die -en [des Arztes] halten; gegen die V., die -en verstoßen; die Medizin muss genau nach V. eingenommen werden.

(1) Das erste Kapitel des Romans «Der Grüne Heinrich» von Gottfried Keller trägt die __schrift: Lob des Herkommens.
(2) Für die genaue Wiedergabe der Laute einer Sprache ist eine phonetische __schrift notwendig.
(3) Können Sie mir Ihre __schrift von der letzten Literaturvorlesung leihen?
(4) Die __schriften auf den jahrtausendealten Grabsteinen Vorderasiens zeugen von einer vergangenen hohen Kultur.
(5) Das Etikett des Medizinfläschchens trug eine lateinische __schrift.
(6) Laut polizeilicher __schrift ist das Rauchen in Garagen verboten.
(7) Die Sekretärin legte dem Direktor den Brief zur __schrift vor.
(8) Nach Ihrem Umzug melden Sie Ihre neue __schrift bitte sofort dem Sekretariat!
(9) Bei einer Stellenbewerbung muss man eine vom Notar beglaubigte __schrift seines Diploms vorlegen.


Lösungen:
Zu 1:
(1) Überschrift (2) Umschrift (3) Nachschrift (4) Inschriften (5) Aufschrift (6) Vorschrift (7) Unterschrift (8) Anschrift (9) Abschrift