Главная страница «Первого сентября»Главная страница журнала «Немецкий язык»Содержание №21/2007

Methodisches

Aufgaben zur Erweiterung des Wortschatzes

1 Ergänzen Sie das passende Präfix!

An|trag, der; -[e]s, Anträge: 1. a) Gesuch, Forderung: ein formloser A.; einen schriftlichen A. einreichen; einen A. auf Beihilfe stellen; (Papierdt.:) dem A. wurde [nicht] stattgegeben; jmdn. auf A. verfolgen; b) Antragsformular: sich am Schalter einen A. besorgen. 2. zur Abstimmung eingereichter Entwurf; Vorschlag: einen A. im Parlament einbringen; über einen A. abstimmen, beraten; auf/(österr. auch:) über A. von Frau Schmidt. 3. a) (geh. veraltend) Angebot: sie machte den A. zu vermitteln; b) Heiratsantrag: einer Frau einen A. machen.

Auf|trag, der; -[e]s, Aufträge: 1. Weisung; zur Erledigung übertragene Aufgabe: ein wichtiger, schwieriger, ehrenvoller A.; sich eines -es entledigen; er kam im A. seiner Firma; im/Im Auftrag (Abk. vor Briefunterschriften: i.ÿA./I.ÿA.). 2. Bestellung (einer Ware od. Leistung): ein A. in Höhe von 2 Millionen; ein A. über/(seltener:) auf die Lieferung von Schreibtischen; Aufträge bekommen, vergeben; *etw. in A. geben (Kaufmannsspr.; bestellen). 3. <Pl. selten> Verpflichtung, Mission: der gesellschaftliche, geschichtliche A. der Partei. 4. <Pl. selten> das Auftragen, Aufbringen von etw. auf etw.: der Pinsel ermöglicht einen gleichmäßigen A. der Farbe.

Bei|trag, der; -[e]s, Beiträge: 1. [regelmäßig] zu zahlender Betrag an einen Verein, eine Organisation, Versicherung u.ÿa.: den vollen B. zahlen; Beiträge kassieren. 2. Mitwirkung; Arbeit, Leistung als Anteil, mit dem sich jmd. bei der Gestaltung, Verwirklichung von etw. beteiligt: einen B. für die Zukunft leisten. 3. a) Aufsatz, Artikel in einer Zeitung, Zeitschrift od. in einem Sammelband verschiedener Autoren: regelmäßig [sprachwissenschaftliche] Beiträge in einer Zeitschrift veröffentlichen; b) in sich abgeschlossener Teil, einzelne Darbietung des Rundfunk- od. Fernsehprogramms.

Ein|trag, der; -[e]s, Einträge [3: mhd. intracÿ= Schaden, Nachteil]: 1. <o.ÿPl.> das Eintragen (1 a, c). 2. (Amtsspr.) schriftlicher Vermerk; [Akten]notiz: ein E. in den Akten. 3. a) <o.ÿPl.> das Eintragen (2 b); b) Stoff, der irgendwohin eingetragen (2 b) wurde. ein|tra|gen <st.ÿV.; hat>: 1. a) in etw. schreiben: jmdn., sich in die/(seltener:) der Teilnehmerliste e.; der Posten wurde auf dem falschen Konto eingetragen; b) (als Markierungen o.ÿÄ.) einzeichnen: Orte auf dem Messtischblatt e.; c) (Amtsspr.) in Bezug auf etw. eine rechtsgültige o.ÿä. Eintragung vornehmen: das Haus ins Grundbuch e.; eine Firma ins Handelsregister e.; ein eingetragenes Warenzeichen (beim Patentamt registriertes Warenzeichen, dessen Verwendung nur dem Inhaber gestattet ist). 2. a) sammelnd an einer bestimmten Stelle zusammentragen; irgendwohin tragen: die Bienen tragen Nektar ein; b) (bes. von Stoffen, die im ökologischen Bereich eine Rolle spielen) zuführen, hineinbringen; hineingelangen, eindringen lassen. 3. a) Ertrag abwerfen, Gewinn bringen; einträglich sein: sein Geschäft trägt wenig ein; b) (als Folge seines Handelns, Verhaltens o.ÿÄ.) jmdm. zuteil werden lassen; einbringen: sein Verhalten trug ihm Sympathie ein.

Er|trag, der; -[e]s, Erträge [rückgeb. aus veraltet ertragen = einbringen, Nutzen abwerfen]: 1. bestimmte Menge [in der Landwirtschaft] erzeugter Produkte: der Acker brachte dieses Jahr gute Erträge; durch Düngung höhere Erträge erzielen. 2. finanzieller Nutzen; Gewinn, den etw. einträgt: der E. eines Unternehmens; seine Häuser werfen gute Erträge ab; sie lebt vom E. ihrer Bücher.

Nach|trag, der; -[e]s, Nachträge: schriftliche Ergänzung; nachträglicher schriftlicher Zusatz.

Ver|trag, der; -[e]s, Verträge [spätmhd. (md.) vertraht, rückgeb. aus mhd. vertragenÿ= übereinkommen]: a) [schriftliche] rechtsgültige Abmachung zwischen zwei od. mehreren Partnern; Kontrakt: ein langfristiger, befristeter, fester V.; ein V. auf drei Jahre, über Arbeitsbedingungen, zwischen mehreren Partnern; die Verträge treten, sind in Kraft; ihr V. läuft aus; einen V. mit jmdm. [ab]schließen, machen; einen V. brechen, lösen, erfüllen, verlängern; laut V.; jmdn. aus seinem V. entlassen; einen Künstler unter V. nehmen (Jargon; mit ihm einen Arbeits-, Produktionsvertrag o.ÿÄ. schließen); einen Schauspieler unter V. haben (Jargon; ihn vertraglich an sich gebunden haben); die Sängerin steht, ist bei einer Plattenfirma unter V. (Jargon; hat einen Vertrag mit einer Plattenfirma); von einem V. zurücktreten; b) Schriftstück, in dem ein Vertrag (a) niedergelegt ist: einen V. aufsetzen; einen V. unterzeichnen, unterschreiben, ratifizieren.

Vor|trag, der; -[e]s, Vorträge: 1. Rede über ein bestimmtes [wissenschaftliches] Thema: ein V. mit Lichtbildern, über moderne Malerei; der V. findet in der Aula statt; einen V. halten; zu einem V. gehen. 2. das Vortragen (2); Darbietung: flüssigen, klaren V. lernen; sein V. des Gedichts war allzu pathetisch; das Eislaufpaar bot einen harmonischen V.; ein Lied zum V. bringen (Papierdt.; vortragen). 3. das Vortragen (3): der Minister musste zum V. beim König. 4. (Kaufmannsspr.) Übertrag: der V. auf neue Rechnung, auf neues Konto.

(1) Das Außenhandelsministerium hat mit einer ausländischen Firma einen ...trag über die Lieferung einer Zementfabrik abgeschlossen.
(2) Der Abteilungsleiter gab der Sekretärin den ...trag, die Briefe zur Post zu bringen.
(3) Aufgrund der Trockenheit lagen die ...träge an Getreide dieses Jahr unter dem Durchschnitt.
(4) Ich habe gestern einen interessanten populärwissenschaftlichen ...trag über die Weltraumforschung gehört.
(5) In einem ...trag zum Lexikon soll auch die neueste Entwicklung auf dem Gebiet der Weltraumforschung berücksichtigt werden.
(6) Der Sammelband enthält ...träge bekannter Germanisten des In- und Auslandes.
(7) Die Sekretärin hat einen ...trag auf Gehaltserhöhung gestellt.
(8) Der Schüler wurde durch einen ...trag ins Klassenbuch bestraft.
(9) Der Handwerker schrieb eine Rechnung über einen ...trag von achtzig Mark aus.


Lösungen:
Zu 1:
(1) Vertrag (2) Auftrag (3) Erträge (4) Vortrag
(5) Nachtrag (6) Beiträge (7) Antrag (8) Eintrag (9) Beitrag


Finden Sie zu jeder Redewendung links eine passende Erklärung rechts

1. etw. [bei jmdm.] in Auftrag geben
(Kaufmannsspr.)

2. einer Sache (D.) Eintrag tun (geh.)

3. sich mit etw. ins Buch der Geschichte
eintragen (geh.)

4. nichts ist schwerer zu ertragen
als eine Reihe von guten Tagen

5. [jmdm./bei jmdm.] Vortrag halten (veraltet)

6. etw. zum Vortrag bringen (Papierdt.)

a) eine Sache beeinträchtigen, ihr abträglich sein

b) zu viele Tage des Müßiggangs machen träge, verdrießlich oder übermütig

c) berichten

d) etw. [bei jmdm.] bestellen

e) etw. vortragen

f) sich mit etw. unsterblichen Ruhm erwerben

Lösung: 1. d, 2. a, 3. f, 4. b, 5. c, 6. e