Главная страница «Первого сентября»Главная страница журнала «Немецкий язык»Содержание №2/2008

Methodisches

Aufgaben zur Erweiterung des Wortschatzes

1. Setzen Sie das passende Substantiv der Mitteilung ein!

Anregung – Antwort – Auskunft – Bescheid – Darstellung – Erklärung – Hinweis – Versprechen

An|re|gung, die; -, -en: 1. a) <o. Pl.> das Anregen: die A. von Diskussionen, Debatten;
b) Impuls, [Denk]anstoß: [fruchtbare] -en geben, erhalten; sich wertvolle -en holen; eine A. befolgen, aufgreifen; -en unterbreiten.
2. <o. Pl.> das Beleben; Belebung: ein Mittel zur A. des Appetits, der Verdauung, der Herztätigkeit.
Ant|wort, die; -, -en [mhd. antwürte, ahd. antwurti, eigtl. = Gegenrede]: a) mündliche od. schriftliche Erwiderung, Entgegnung: eine höfliche, bissige, witzige, kluge A.; die A. blieb aus; die A. lautet folgendermaßen; eine A., freche -en geben; keine A. geben; die A. verweigern; nur eine ausweichende A. [auf eine Frage] bekommen; jmdm. eine abschlägige A. erteilen; [jmdm.] die A. schuldig bleiben ([jmdn.] ohne Antwort lassen); (geh.:) jmdn. keiner A. würdigen; um keine A. verlegen sein; etw. zur A. geben; Spr keine A. ist auch eine A.; wer viel fragt, bekommt viel Antwort[en]; Abk.: Antw.; u. [od. U.] A. w. g. (um [od. Um] Antwort wird gebeten; auf Einladungsschreiben); b) Reaktion: als A. wies er stumm auf die Tür; ihr Fernbleiben ist die A. auf deine Beleidigung.
Aus|kunft, die; -, Auskünfte [früher = Weg od. Mittel, um aus etw. herauszukommen; zu auskommen, zum 2. Bestandteil vgl. Abkunft]: 1. auf eine Frage hin gegebene Information, aufklärende Mitteilung über jmdn., etw.: eine A. erteilen, geben, einholen, verweigern; mit detaillierten Auskünften dienen können.
2. <o. Pl.> Stelle, die bestimmte Auskünfte erteilt, bes. Fernsprechauskunft, Bahnauskunft: die A. [im Hauptbahnhof] anrufen.
3. (veraltet, noch landsch.) Hilfsmittel, Ausweg.
Be|scheid, der; -[e]s, -e [rückgeb. aus bescheiden]: a) [amtliche, verbindliche] Auskunft bestimmten Inhalts über jmdn., etw.: B. [über etw.] erwarten; er hat keinen B. hinterlassen; *B. wissen (1. von etw. Kenntnis haben, unterrichtet sein. 2. sich auskennen; etw. gut kennen); jmdm. B. sagen (1. jmdn. benachrichtigen, von etw. unterrichten. 2. ugs.; eine Beanstandung o. Ä. in sehr deutlicher Form [bei dem dafür Verantwortlichen] vorbringen); jmdm. B. stoßen (ugs.; seine Empörung über etw. in entsprechend scharfem Ton [dem dafür Verantwortlichen gegenüber] zum Ausdruck bringen); jmdm. B. tun (geh.; jmds. Zutrinken erwidern); b) Entscheidung [über einen Antrag]; behördliche Stellungnahme: den B. des Finanzamtes abwarten.
Dar|stel|lung, die; -, -en: 1. a) das Darstellen: das Problem der D. der dritten Dimension; zur D. bringen (darstellen); zur D. kommen/gelangen (dargestellt werden); b) etw. Dargestelltes: eine grafische, schematische D.; die Mappe enthält nur -en der Landschaft seiner Heimat. 2. Gestaltung einer Rolle auf der Bühne, Verkörperung einer Bühnenfigur: seine D. des Mephisto war sehr eindrucksvoll. 3. a) das Darstellen, Beschreiben, Schildern: eine erschöpfende D.; er unterbrach sie einige Male während ihrer D. des Vorgangs; er fuhr in seiner wortreichen D. fort; b) etw. in beschreibenden, schildernden Worten Dargestelltes: geschichtliche -en; eine wissenschaftliche D. 4. (Chemie) Gewinnung, Herstellung: ihm war die D. dieses Stoffes als Erstem gelungen.
Er|klä|rung, die; -, -en: 1. das Erklären; Deutung, Begründung; Darlegung der Zusammenhänge: sie hat, findet für alles eine E.; für dieses Verhalten verlange ich eine E. von Ihnen; ich musste mich mit dieser E. zufriedengeben. 2. Mitteilung; [offizielle] Äußerung: eine feierliche E.; die Regierung gibt eine E. ab.
Hin|weis, der: 1. Rat, Tipp, Wink; Bemerkung od. Mitteilung, die in eine bestimmte Richtung zielt u. jmdm. etw. (bes. eine Kenntnisnahme od. ein Handeln) nahe legt: ein aufschlussreicher H.; das war ein deutlicher H.; jmdm. einen H. zur/für die Benutzung geben; sie gab mir einen nützlichen H., wie ich vorgehen sollte; einen H. beachten; einem H. folgen.
2. Andeutung, hinweisende [An]zeichen für etw.: es gibt nicht den geringsten H. dafür, dass ein Verbrechen vorliegen könnte.
Ver|spre|chen, das; -s, -: (ausdrückliche persönliche) Erklärung, durch die etw. fest versprochen wird: ein V. [ein]halten, einlösen, erfüllen; dieses V. hat sie mir auf dem Sterbebett abgenommen; ich habe ihr das V. gegeben auszuziehen; jmdn. an ein V. erinnern.

(1) Der Fahrer hat von dem Ablauf des Unfalls wissentlich ein... falsch... ... gegeben.
(2) Wenn sich der Zustand des Patienten nicht bessert, geben Sie bitte der Klinik ...!
(3) Der Verkehrspolizist gab dem ortsunkundigen Messegast höflich d... gewünscht... ...
(4) Er hat mir d... ... gegeben, dass er mir das Geld noch in dieser Woche zurückzahlen wird.
(5) Der Dozent hat mir ein... wertvoll... ... für meine Diplomarbeit gegeben.
(6) Ich habe ihn zweimal gefragt, aber er hat mir kein... ... gegeben.
(7) Er wollte mir kein... ... für sein sonderbares Benehmen geben.
(8) Die Tagung hat mir viele ... für meine weitere Arbeit gegeben.

Lösungen:
Zu 1:
(1) eine falsche Darstellung (2) Bescheid (3) die gewünschte Auskunft (4) das Versprechen (5) einen wertvollen Hinweis (6) keine Antwort (7) keine Erklärung (8) Anregungen

Finden Sie zu jeder Redewendung eine passende Erklärung

1. wer viel fragt, kriegt viel Antwort (ugs.)
2. jmdm. Rede und Antwort stehen
3. Bescheid wissen
4. jmdm. Bescheid tun (geh. veraltend)

5. etw./nichts darstellen

6. jmdm. etw. in die Hand versprechen

a) jmdm. Rechenschaft geben

b) jmds. Zutrunk erwidern
c) Eindruck/keinen Eindruck machen
d) man soll sich [überflüssige] Fragen sparen und stattdessen lieber selbstständig handeln
e) jmdm. etw. [mit Handschlag] fest versprechen
f) Kenntnis von etw. haben, unterrichtet sein

Lösungen: 1. d; 2. a; 3. f; 4. b; 5. c; 6. e